Kategorie: Für Anwälte

⛵ In meiner Karriere habe ich gelernt: Wer ein neues Werkzeug einführt, muss zuerst verstehen, was es kaputt machen kann.
Nicht aus Pessimismus. Aus Erfahrung. Jede neue Technologie, die ich in 40 Jahren begleitet habe, hatte blinde Flecken. Mainframes, die keine Redundanz kannten. Client-Server-Systeme, die Sicherheit als Nachgedanken behandelten. Cloud-Dienste, die Datenschutz als Vertragsklausel verpackten statt als Architekturprinzip.
KI ist keine Ausnahme. Und für Anwälte ist der blinde Fleck besonders gefährlich — weil er direkt ins Berufsrecht führt.
Ich erkläre, was ich meine. Und was Fleet Navigator dagegen setzt.
Das Fundament: §43a BRAO und §203 StGB
Anwälte leben mit einer Pflicht, die älter ist als jedes KI-System: der Verschwiegenheit. §43a Abs. 2 BRAO macht sie zur Kernpflicht. §203 StGB macht ihre Verletzung zur Straftat.
Was viele unterschätzen: Die Verschwiegenheitspflicht ist umfassend. Sie gilt für alles, was im Mandat anfällt. Name des Mandanten. Gegenstand des Mandats. Aktenlage. Strategie. Selbst die bloße Tatsache, dass jemand überhaupt Mandant ist, fällt darunter. Und sie gilt über das Ende des Mandats hinaus — §2 BORA stellt das ausdrücklich klar.
Das ist kein akademisches Problem. Das ist die Frage, die jeder Anwalt beantworten muss, bevor er Mandantendaten in ein KI-System eingibt: Verlassen diese Daten meinen Kontrollbereich?
Bei Cloud-KI lautet die Antwort: ja.
Was „Offenbaren“ im Sinne des Gesetzes bedeutet
Hier liegt das entscheidende Missverständnis — und ich höre es regelmäßig: „Aber der Anbieter sagt, die Daten werden nicht für Training verwendet.“
Das mag stimmen. Es ändert nichts.
§203 StGB fragt nicht, was mit den Daten gemacht wird. Er fragt, ob ein Dritter theoretisch Zugang haben kann. Die BRAK hat das in ihrem Leitfaden vom Dezember 2024 unmissverständlich formuliert: Vertrauliche Mandanteninformationen dürfen beim Einsatz von KI-Tools nur unter den strengen Voraussetzungen des §43e BRAO an Anbieter offenbart werden.
Solange ein Cloud-Anbieter — gleich welcher Nationalität, gleich welchem Hosting-Standort — technisch auf die übermittelten Daten zugreifen könnte, ist der Tatbestand erfüllt. Nicht wegen böser Absicht. Wegen Systemarchitektur.
Das Amtsgericht Köln hat im Juli 2025 einen anderen Aspekt des KI-Einsatzes scharf gerügt: Ein Anwalt hatte einen Schriftsatz eingereicht, der offenbar KI-generierte Fundstellen enthielt Urteile, die nicht existieren, Kommentarstellen, die frei erfunden waren. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen §43a Abs. 3 BRAO fest. Der Fall zeigt: KI in der Kanzlei bringt zwei getrennte Risiken mit sich. Das Datenschutzrisiko und das Qualitätsrisiko. Beide müssen adressiert werden.
Warum §43e BRAO keine Lösung für Cloud-KI ist
§43e BRAO wurde 2017 eingeführt, um den Einsatz externer IT-Dienstleister rechtlich zu ermöglichen. Der Paragraf erlaubt das Offenbaren von Mandantengeheimnissen an Dritte unter strengen Bedingungen. Schriftlicher Vertrag. Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Belehrung über strafrechtliche Folgen.
Das klingt wie eine Lösung. Es ist keine vollständige.
Erstens: Bei Anbietern außerhalb der EU und das betrifft die meisten relevanten KI-Systeme muss der Geheimnisschutz dem deutschen Standard vergleichbar sein. Das ist kaum nachprüfbar und im Zweifel nicht gewährleistet. Der US CLOUD Act erlaubt amerikanischen Behörden den Zugriff auf Daten von US-Unternehmen, unabhängig davon, wo diese Daten physisch gespeichert sind.
Zweitens: Die Haftung bleibt beim Anwalt. Wer einen Dienstleister sorgfältig auswählen und überwachen muss, trägt das Risiko, wenn der Dienstleister sich ändert durch Übernahme, durch Insolvenz, durch geänderte Geschäftsbedingungen.
Drittens: Ein Versprechen ist keine Architektur. Was heute vertraglich zugesagt wird, kann morgen durch Unternehmensveränderungen faktisch wertlos werden.
Fleet Navigator geht einen anderen Weg.
Physik schlägt Versprechen
Das ist das Kernprinzip, auf dem Fleet Navigator beruht — und es ist kein Marketing-Satz, sondern eine technische Aussage.
Das Programm läuft vollständig auf dem eigenen Rechner. Es gibt keinen Server, der Anfragen empfängt. Es gibt keine API, die Daten überträgt. Der Netzwerkverkehr: null. Was nicht übertragen wird, kann nicht abgefangen werden. Was nicht existiert, kann nicht durch Unternehmensveränderungen gefährdet werden.
Das löst die §203-Frage durch Architektur, nicht durch Vertrag. Mandantendaten verlassen den Kontrollbereich der Kanzlei nicht weil sie es technisch nicht können.
Was Fleet Navigator konkret für Anwälte leistet
Der juristische Fachexperte im System heißt Roland Navarro. Er ist kein Ersatz für anwaltliches Urteil und kein automatischer Schriftsatzgenerator. Er ist ein KI-gestützter Arbeitsassistent für die Aufgaben, die in jeder Kanzlei Zeit kosten: Recherche, Einordnung, erste Strukturierung.
Roland kennt acht Rechtsgebiete: Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Datenschutz. Das System erkennt automatisch, welches Gebiet eine Frage berührt, und wechselt in den entsprechenden Modus.
Das RAG-System Retrieval Augmented Generation ermöglicht es, eigene Dokumente einzupflegen und auswertbar zu machen. Urteile. Schriftsätze der Gegenseite. Vertragsentwürfe. Eigene Vorlagen. Fleet Navigator liest diese Dokumente, versteht sie und zieht sie heran, wenn eine Frage gestellt wird. Die Antwort kommt nicht aus dem allgemeinen Internetwissen, sondern aus dem Material, das die Kanzlei selbst bereitgestellt hat.
Das ist der Gegenentwurf zu halluzinierten Fundstellen: Wer dem System nur geprüftes Material gibt, bekommt Antworten aus geprüftem Material mit Quellenangabe, welches Dokument welche Aussage trägt.
Datenimport aus deutschen Rechtsquellen ist direkt integriert: gesetze-im-internet.de und rechtsprechung-im-internet.de können als Wissensquellen eingebunden werden. Roland arbeitet mit dem Material, das Anwälte ohnehin kennen nicht mit unbekannten Trainingsdaten.
Was das für den Kanzleialltag bedeutet
Drei konkrete Szenarien, die ich mir vorstelle:
Ein Anwalt bekommt einen 80-seitigen Vertragsentwurf der Gegenseite. Er lädt ihn in Fleet Navigator. Roland liest ihn, identifiziert kritische Klauseln, markiert Abweichungen von üblicher Praxis. Der Anwalt sieht auf einer Seite, wo er genauer hinschauen muss. Die eigentliche Bewertung bleibt beim Anwalt aber die erste Durchsicht hat statt zwei Stunden zwanzig Minuten gekostet.
Eine Anwältin bereitet eine Beratung im Arbeitsrecht vor. Sie gibt das klinische Bild des Falls ein keine Namen, keine Aktenzeichen, nur den Sachverhalt. Roland gibt einen strukturierten Überblick über einschlägige Rechtsprechung, fragt nach fehlenden Informationen, weist auf relevante Fristen hin. Die Mandantendaten bleiben auf dem Rechner der Kanzlei.
Ein Kanzleiinhaber will wissen, ob ein bestimmter BGH-Beschluss für eine laufende Sache relevant ist. Er beschreibt den Sachverhalt, lädt den Beschluss hoch. Roland vergleicht und gibt eine erste Einschätzung mit direktem Bezug auf den hochgeladenen Text. Halluzinierte Fundstellen sind strukturell ausgeschlossen das System zitiert nur, was es bekommen hat.
Der EU AI Act kommt und verändert die Pflichtenlage
Seit Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht aus Art. 4 der EU-KI-Verordnung. Wer in der Kanzlei KI-Systeme einsetzt, muss sicherstellen, dass das Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt. Kanzleien, die KI ohne interne Richtlinien einsetzen, handeln seit diesem Datum rechtswidrig.
Ab August 2026 greifen die Betreiberpflichten vollständig. Transparenz, Dokumentation, menschliche Aufsicht über KI-Ergebnisse all das wird Pflicht, nicht Empfehlung.
Fleet Navigator ist auf diese Pflichtenlage ausgerichtet. Das System dokumentiert, welches Modell welche Antwort generiert hat. Es macht KI-Output als KI-Output erkennbar. Und es zwingt durch seine Architektur zur menschlichen Prüfung nicht weil eine Richtlinie es verlangt, sondern weil das System kein autonomes Handeln kennt.
Was Fleet Navigator nicht ist
Ich sage das direkt, weil ich glaube, dass Ehrlichkeit das stärkste Argument ist.
Fleet Navigator ersetzt keine Rechtsdatenbank wie beck-online oder juris. Es kann nicht auf Rechtsprechung zugreifen, die nicht ins System eingepflegt wurde. Und es ersetzt kein anwaltliches Urteil Roland gibt Einschätzungen, keine Entscheidungen.
Es ist auch kein Kanzleiverwaltungssystem. Keine Mandatsverwaltung, keine Abrechnung, keine beA-Integration. Es ist ein KI-Werkzeug für den inhaltlichen Teil der Arbeit nicht für den organisatorischen.
Wer beides erwartet, wird enttäuscht sein. Wer ein vertrauliches, lokales KI-Werkzeug für die inhaltliche Mandatsarbeit sucht, findet es hier.
⛵ Zum Abschluss
Ich habe Fleet Navigator gebaut, weil ich 40 Jahre lang Systeme entwickelt habe und weiß, was passiert, wenn die Architektur dem Geschäftsmodell folgt statt dem Schutzbedarf des Nutzers.
Cloud-KI-Systeme folgen einem Geschäftsmodell, das auf Daten angewiesen ist. Das ist keine Kritik an den Unternehmen dahinter. Es ist eine Beschreibung der Systemlogik.
Fleet Navigator folgt einer anderen Logik. Das Programm ist einmal gekauft. Es läuft auf deinem Rechner. Es sendet nichts. Es kennt keine Serverkosten, keine API-Gebühren, keine Nutzungsprofile.
Für Anwälte, die ihre Verschwiegenheitspflicht nicht als Risikomanagement behandeln wollen, sondern als das, was sie ist eine berufsethische Grundlage ist das kein Luxus. Es ist die Voraussetzung, unter der KI überhaupt in die Kanzlei gehört.
Fleet Navigator Light ist kostenlos. Kein Abo, keine Registrierung, keine Cloud.
Nur dein Rechner. Und ein KI-Werkzeug, das das respektiert.
⛵ fleet-data.de
Franz-Martin Herstell ist CTO und Gründer von Fleet Data & Systems Consulting. Er entwickelt seit über 40 Jahren Software — von Mainframes bis zu modernen KI-Systemen. Fleet Navigator ist sein bisher persönlichstes Projekt.
Quellen und weiterführende Links
Rechtliche Grundlagen
- § 203 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen — Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
- § 43a BRAO — Grundpflichten des Rechtsanwalts — Gesetze im Internet
- Hinweise zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) — Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Dezember 2024
- KI — Berufsrechtliche Risiken und anwaltliche Regulierung — Anwaltsblatt, Deutscher Anwaltverein
Praxis und Kanzleialltag
- Die neue Kollegin heißt KI — Rechtliche Rahmenbedingungen — ki-in-kanzleien.de, 2025
- Darf die KI Anwalt sein? — Anwaltspraxis Magazin, Dezember 2025
- KI in der Rechtsberatung 2026 — rechtsanwalt.com, Oktober 2025